Datenschutz ist Datensicherheit
„Ihr Weg durch den Datendschungel“
Am 25. Mai 2018 tritt die neue EU-Datenschutz-Verordnung (EU-DSGVO) in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Uninon in Kraft und weist in der Praxis erhebliche formelle Änderungen auf. Unternehmen sind aufgefordert, die Änderungen in den jeweiligen betrieblichen Abläufen dem neuen europäischen Datenachutzrecht anzupassen. Insbesondere ändern sich die Vorgaben zur IT- und Datensicherheit.
Bei der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung ist zu beachten, dass die Informationspflicht bei der Erhebung von Kundendaten erweitert wird, der Datenschutz und die Datensicherheit für alle Unternehmensprozesse gilt. Daher sind die entsprechenden Datenschutzmaßnahmen in diese Abläufe zu integrieren und die jeweiligen Integrationsmaßnahmen nachzuweisen. Dazu besteht eine entsprechende Dokumentation- und Rechenschaftpflicht.
Die neue EU-DSGVO gilt unmittelbar ab dem 25. Mai 2018 und enthält zudem strenge Vorschriften zu Bußgeld- und Sanktionsmöglichkeiten für Unternehmen. Faktisch werden die aktuell geltenden Bußgelder drastisch erhöht. Bei Verstößen können Geldbußen von bis zu 20 Millionen Euro oder im Fall eines Unternehmens von bis zu vier Prozent des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahrs (je nachdem, welcher der Betrag höher ist) verhängt werden.
Wir helfen Ihrem Unternehmen, das aktuelle Datenschutz-Management zu analysieren, zu entwicklen, zu planen und damit die notwendigen Anforderungen umzusetzen.